Was ist zu tun im Trauerfall?

Wenn ein Trauerfall in der Familie eintritt, müssen in kurzer Zeit viele Formalitäten erledigt werden. Dabei ist Trauer eine sehr starke Emotion, die es einem schwer macht sich auf organisatorische Dinge und Formalitäten zu konzentrieren. Es müssen Unterlagen zusammengestellt und bei Behörden vorgelegt werden, Bestattung und Trauerfeier geplant werden – auf Wunsch nehmen wir Ihnen von dieser formalen Arbeit so viel wie möglich ab.

Wir haben auf dieser Seite nützliche Informationen für Sie zusammengestellt, die Ihnen in dieser schweren Zeit helfen sollen. Zögern Sie nicht uns bei Fragen anzusprechen.

Die ersten Schritte

  • Rufen Sie den betreuenden Hausarzt, Notarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der Ihnen die Todesbescheinigung ausstellt.
  • Wenden Sie sich dann an uns, damit wir alles Weitere besprechen und Sie bestmöglich unterstützen können: Sie erreichen uns Tag und Nacht unter 0160/ 72 74 931 und 04751 / 3335.

Nach dem Eintritt des Todes stellt der herbeigerufene Arzt den Tod offiziell fest und stellt einen Totenschein aus. Rufen Sie am besten Ihren Hausarzt an, ist dieser nicht erreichbar, rufen Sie den Bereitschaftsarzt der Kassenärztlichen-Vereinigung an. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 erreichbar.

Wir benötigen den Totenschein, um den Todesfall beim Standesamt zu melden und die Sterbeurkunde zu beantragen. Verstirbt der Angehörige im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt der Träger der Einrichtung diese Formalitäten.

Bei einem Sterbefall haben die Angehörigen die Pflicht folgende Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch (alternativ ist die Heiratsurkunde vorzulegen)
  • (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/n
  • Gesundheitskarte der jeweiligen Krankenkasse
  • vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen/Versicherungspolicen

Bei dem Verlust eines geliebten Menschen steht die Welt plötzlich still. Wir sind für Sie da und stehen helfend zu Seite, um Sie in dieser Ausnahmesituation zu entlasten. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist? Die folgende Liste gibt einen Überblick.

Folgende Aufgaben nehmen wir Ihnen auf Wunsch gerne ab:

  • Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
  • die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Unterstützung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
  • Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
  • Dekoration und Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier
  • Sarggebinde bestellen
  • Bestellung von Kränzen und Handsträußen
  • Trauerbriefe und Danksagungen bestellen

  • Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
  • Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen
  • Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
  • Versorgung der Haustiere sowie Blumen und Pflanzen
  • Umbestellung der Post
  • Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Abstellen von Gas, Wasser und Heizungsanlage
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Benachrichtigung potentieller Kunden
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst